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Pressemitteilung 07/02

Stuttgart, den 01.02.2007

 

NABU, LNV und BUND legen kritische Stellungnahme zu Vogelschutzgebieten vor:


„So lässt sich das Artensterben nicht stoppen!“
Haselhuhn ist ausgestorben –
neues Opfer der Untätigkeit des Landes


Das Land hat seine Hausaufgaben in Sachen EU-Vogelschutzgebiete nicht gemacht. Zu diesem Urteil kommen die drei Naturschutzverbände NABU, BUND und LNV in ihrer Stellungnahme zum Nachmeldeverfahren von Vogelschutzgebieten. Anlässlich der zweiten Beteiligungsstufe haben die Verbände ihre Stellungnahme jetzt dem Land übergeben: “Die Verpflichtung, Schutzgebiete einzurichten und dort aktiv für das Überleben der Arten zu sorgen, gilt bereits seit 28 Jahren. Passiert ist so gut wie nichts”, lautet die harsche Kritik der Naturschutzverbände. Die Folge ist ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland. Und schlimmer: “In den vergangenen drei Jahrzehnten sind Sumpfohreule, Blauracke, Große Rohrdommel und Brachpieper ausgestorben, weil die Landesregierung nichts zu ihrem Schutz unternommen hat“, so die Naturschutzverbände.

Neues Opfer der Untätigkeit und trauriger Neuzugang auf der Liste der ausgestorbenen Brutvogelarten Baden-Württembergs ist jetzt das Haselhuhn. Zu diesem Ergebnis kommt der Haselhuhn-Experte Thomas Asch in seiner jetzt vorgelegten Arbeit „Der Untergang des Haselhuhnes (Bonasa bonasia) in Baden-Württemberg und seine Ursachen“. Obwohl seit Jahrzehnten bekannt ist, wie dieser Waldvogel hätte gerettet werden können, hat sich die Landesforstverwaltung geweigert, ihrer rechtlichen Verpflichtung nachzukommen. Zum Überleben braucht das Haselhuhn einen ungestörten Lebensraum aus lichten Baum- und Strauchbeständen, die es in den heutigen Wirtschaftswäldern nicht mehr findet. “Solche Lebensräume sind leicht zu schaffen – wenn man will”, erklären die Naturschutzverbände. “Ganz offensichtlich fehlt dem Land jedoch der Wille dazu.”

NABU, BUND und LNV weisen außerdem darauf hin, dass im Ländle weiterhin ohne Rücksicht auf geltendes Natur- und Artenschutzrecht geplant und gebaut wird. “Jedes Projekt und jeder Plan, der die Grenzen von Vogelschutzgebieten und die Ansprüche der Arten ignoriert, ist rechtswidrig”, unterstreichen die Verbände die Notwendigkeit einer definitiven, also auch von Brüssel akzeptierten Schutzgebietskulisse. “Das Land muss dringend die Schutzgebiete melden. Hier zu mauern bedeutet nur Unsicherheit für jede Planung und Siedlungsentwicklung.”

NABU, BUND und LNV fordern ausreichend große und viele Vogelschutzgebiete. Die bisherige Kulisse des Landes sei weder bezüglich der Fläche ausreichend noch hinsichtlich der Transparenz der zugrunde liegenden Daten akzeptabel. Die Verbände beziehen sich mit ihrer Einschätzung auf das IBA-Fachkonzept (Important-Bird-Areas) von BirdLife, das rund 24 Prozent der Landesfläche als schutzbedürftig vorsieht. Aktuell will Baden-Württemberg nur 10,9 Prozent als Vogelschutzgebiete nach Brüssel melden.

Der aktuelle Entwurf der Schutzgebiete in Baden-Württemberg genügt nach Ansicht der Verbände den Anforderungen der EU-Richtlinie nicht. Um im laufenden Vertragsverletzungsverfahren bestehen zu können und um zu verhindern, dass weitere Vogelarten aussterben, muss das Land nachbessern. Das Auerhuhn, der Wappenvogel des Schwarzwaldes, steht an der Stelle, an der das Haselhuhn vor wenigen Jahren stand: kurz vor dem Aussterben. “Sofortiges Handeln statt weiterer Blockade”, lautet die Kernforderung der Naturschützer.

Die Stellungnahme der Naturschutzverbände sowie das Hintergrundpapier von Thomas Asch „Der Untergang des Haselhuhnes (Bonasa bonasia) in Baden-Württemberg und seine Ursachen“ als PDF-Dateien.

Für Rückfragen steht Ihnen die LNV-Geschäftsstelle (Fon 0711/24 89 55 -20, Fax -30, Email: info@lnv-bw.de ) zur Verfügung.


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