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Pressemitteilung 07/02
Stuttgart, den 01.02.2007
NABU, LNV und BUND legen kritische Stellungnahme
zu Vogelschutzgebieten vor:
„So lässt
sich das Artensterben nicht stoppen!“
Haselhuhn ist ausgestorben –
neues Opfer der Untätigkeit des Landes
Das Land hat seine Hausaufgaben in Sachen EU-Vogelschutzgebiete
nicht gemacht. Zu diesem Urteil kommen die drei Naturschutzverbände
NABU, BUND und LNV in ihrer Stellungnahme zum Nachmeldeverfahren
von Vogelschutzgebieten. Anlässlich der zweiten Beteiligungsstufe
haben die Verbände ihre Stellungnahme jetzt dem Land
übergeben: “Die Verpflichtung, Schutzgebiete einzurichten
und dort aktiv für das Überleben der Arten zu sorgen,
gilt bereits seit 28 Jahren. Passiert ist so gut wie nichts”,
lautet die harsche Kritik der Naturschutzverbände. Die
Folge ist ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland.
Und schlimmer: “In den vergangenen drei Jahrzehnten
sind Sumpfohreule, Blauracke, Große Rohrdommel und Brachpieper
ausgestorben, weil die Landesregierung nichts zu ihrem Schutz
unternommen hat“, so die Naturschutzverbände.
Neues Opfer der Untätigkeit und trauriger Neuzugang
auf der Liste der ausgestorbenen Brutvogelarten Baden-Württembergs
ist jetzt das Haselhuhn. Zu diesem Ergebnis kommt der Haselhuhn-Experte
Thomas Asch in seiner jetzt vorgelegten Arbeit „Der
Untergang des Haselhuhnes (Bonasa bonasia) in Baden-Württemberg
und seine Ursachen“. Obwohl seit Jahrzehnten bekannt
ist, wie dieser Waldvogel hätte gerettet werden können,
hat sich die Landesforstverwaltung geweigert, ihrer rechtlichen
Verpflichtung nachzukommen. Zum Überleben braucht das
Haselhuhn einen ungestörten Lebensraum aus lichten Baum-
und Strauchbeständen, die es in den heutigen Wirtschaftswäldern
nicht mehr findet. “Solche Lebensräume sind leicht
zu schaffen – wenn man will”, erklären die
Naturschutzverbände. “Ganz offensichtlich fehlt
dem Land jedoch der Wille dazu.”
NABU, BUND und LNV weisen außerdem darauf hin, dass
im Ländle weiterhin ohne Rücksicht auf geltendes
Natur- und Artenschutzrecht geplant und gebaut wird. “Jedes
Projekt und jeder Plan, der die Grenzen von Vogelschutzgebieten
und die Ansprüche der Arten ignoriert, ist rechtswidrig”,
unterstreichen die Verbände die Notwendigkeit einer definitiven,
also auch von Brüssel akzeptierten Schutzgebietskulisse.
“Das Land muss dringend die Schutzgebiete melden. Hier
zu mauern bedeutet nur Unsicherheit für jede Planung
und Siedlungsentwicklung.”
NABU, BUND und LNV fordern ausreichend große und viele
Vogelschutzgebiete. Die bisherige Kulisse des Landes sei weder
bezüglich der Fläche ausreichend noch hinsichtlich
der Transparenz der zugrunde liegenden Daten akzeptabel. Die
Verbände beziehen sich mit ihrer Einschätzung auf
das IBA-Fachkonzept (Important-Bird-Areas) von BirdLife, das
rund 24 Prozent der Landesfläche als schutzbedürftig
vorsieht. Aktuell will Baden-Württemberg nur 10,9 Prozent
als Vogelschutzgebiete nach Brüssel melden.
Der aktuelle Entwurf der Schutzgebiete in Baden-Württemberg
genügt nach Ansicht der Verbände den Anforderungen
der EU-Richtlinie nicht. Um im laufenden Vertragsverletzungsverfahren
bestehen zu können und um zu verhindern, dass weitere
Vogelarten aussterben, muss das Land nachbessern. Das Auerhuhn,
der Wappenvogel des Schwarzwaldes, steht an der Stelle, an
der das Haselhuhn vor wenigen Jahren stand: kurz vor dem Aussterben.
“Sofortiges Handeln statt weiterer Blockade”,
lautet die Kernforderung der Naturschützer.
Die Stellungnahme
der Naturschutzverbände sowie das Hintergrundpapier
von Thomas Asch „Der Untergang des Haselhuhnes
(Bonasa bonasia) in Baden-Württemberg und seine Ursachen“
als PDF-Dateien.
Für Rückfragen steht Ihnen die
LNV-Geschäftsstelle (Fon 0711/24 89 55 -20, Fax -30,
Email: info@lnv-bw.de
) zur Verfügung.
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