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Pressemitteilung 070313

Stuttgart, den 13.03.2007

 

Mit stumpfem Schwert gegen den Flächenverbrauch:

NABU und LNV fordern Verschärfung des Landesplanungsgesetzes

"Netto-Null" beim Flächenverbrauch: Dieses Ziel hat Ministerpräsident Günther Oettinger in seiner Regierungserklärung ausgegeben, die Reduktion des Flächenverbrauchs ist zudem Teil des Koalitionsvertrags. "Dass sich jetzt die Landesregierung darüber streitet, ob die Reduktion des Flächenverbrauchs als Leitziel in das neue Landesplanungsgesetz einfließen soll, ist ein Skandal", sagen die beiden Vorsitzenden Dr. Stefan Rösler (NABU) und Reiner Ehret (LNV). Das Landesplanungsgesetz ist das zentrale Instrument des Landes, um den Flächenverbrauch zu steuern. "Die Landesregierung muss jetzt endlich handeln. Von Versprechungen und Absichtserklärungen alleine sinkt der Flächenverbrauch um keinen Quadratmeter", so Rösler und Ehret.

In der FDP-Fraktion ist die Gesetzesnovelle besonders umstritten. Wirtschaftsminister Ernst Pfister (FDP) wollte als Leitziel eine "deutliche" Reduktion des Flächenverbrauchs festlegen. Dieser Vorschlag traf auf heftigen Widerstand innerhalb der FDP-Fraktion. Selbst das abgeschwächte Leitziel "Reduktion" ohne das Attribut "deutlich" gilt einigen als zu weitgehend.

Dabei greift die Diskussion um das Leitziel aus Sicht der Verbände von vornherein zu kurz. "Ein Leitziel alleine genügt nicht. Was wir brauchen ist ein sehr viel konkreteres Landesplanungsgesetz. Ziele, Maßnahmen und Sanktionen zum Flächensparen müssen dezidiert aufgeführt werden. Mit dem jetzigen Entwurf schmiedet die Landesregierung ein stumpfes Schwert", so die Vorsitzenden der beiden Umweltschutzverbände einhellig.

Momentan verschwinden in Baden-Württemberg täglich 8,8 Hektar unverbautes Land unter Asphalt und Beton (Stand 2005). In einer aktuellen Berechnung geht das Umweltministerium davon aus, dass dieser Flächenfraß bis 2015 auf 11,4 Hektar pro Tag steigen könnte - obwohl die Bevölkerungszahl in diesem Zeitraum wahrscheinlich sinken wird.

Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier

Für Rückfragen steht Ihnen die LNV-Geschäftsstelle (Fon 0711/24 89 55 -20, Fax -30, Email: info@lnv-bw.de ) zur Verfügung.


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