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Pressemitteilung 070316
Stuttgart, den 16.03.2007
LNV-Appell zur Gehölzpflege:
Zeitiges Frühjahr
erlaubt keine Ausnahme für Rodungen!
Natur benötigt jetzt Ruhe bis zum Herbst
Die Zeit für das Abholzen von Gehölzen ist für dieses
Frühjahr vorbei! Darauf weißt der Landesnaturschutzverband
Baden-Württemberg (LNV) hin und appelliert an alle Motorsägenbesit-zer,
auf die Natur Rücksicht zu nehmen. Die Natur sei in Folge
des warmen Winters in diesem Jahr bereits weit fortgeschritten.
Ausnahmegenehmigungen für Abholzungen und Rodungen, wie sie
im letzten Winter wegen der lang anhaltenden Schneelage erteilt
wurden, sind nach der fachlichen Einschätzung des LNV heuer
auf keinen Fall vertretbar.
Nach Beobachtungen des LNV stehen in weiten Teilen des Landes
Frühblüher schon in voller Blüte, und selbst in den Hochlagen
sind viele Vogelarten schon mit dem Nestbau beschäftigt. Der
LNV verur-teilt deswegen auch das Vorgehen des Waldshuter
Landratsamtes. Dort habe man eine pauschale Zeit-Zugabe bis
zum 15. März erteilt. Begrüßt wird dagegen, wenn von anderen
Landratsämtern (so ge-schehen in Tübingen) ausdrücklich auf
die diesjährige strenge Hand-habung hingewiesen wird. Wer
Bäume fällen oder Hecken auf Stock setzen will, muss damit
nun bis zum Oktober warten. Die Naturschützer bitten zudem
alle Akteure, das in den letzten Wochen noch gerodete Gehölz
nun rasch aufzuarbeiten, so dass auf den Pflegeflächen rasch
wieder Ruhe ein-kehrt. Der LNV rät allen Naturfreunden, wachen
Auges durch die Land-schaft zu gehen und Verstöße umgehend
den Naturschutzbehörden an den Landratsämtern oder gegebenenfalls
der Umweltmeldestelle bei der Landesregierung (Fon 0711-1262626)
zu melden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass das Ausschneiden
insbesondere von Obstbäumen und der Formschnitt von Hecken
ganzjährig erlaubt ist. Auch im Forstbetrieb, entlang von
Verkehrswegen und Gewässern und im Geltungsbereich neuer Baugenehmigungen
bestehen Son-derbestimmungen
Für Rückfragen steht Ihnen die LNV-Geschäftsstelle
(Fon 0711/24 89 55 -20, Fax -30, Email:
info@lnv-bw.de ) zur Verfügung.
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