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Pressemitteilungen
Stuttgart, den 11.06.2007
Schleusenverlängerung
muss Lebensraum Fluss aufwerten!
Neckarschleusen werden zu einem Prüfstein für Nachhaltigkeitspolitik
der Landesregierung.
„Mit der Verlängerung der Schleusen im Neckar müssen
auch die ökologischen Verbesserungen nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie
umgesetzt werden.“, fordern die Vorsitzenden der Naturschutzverbände
BUND, LFV, LNV und NABU anlässlich des ersten Plattformtreffens
„Unser Neckar“ am morgigen Dienstag im Landratsamt Esslingen.
Das Bundesverkehrsministerium möchte die 27 Neckarschleusen
zwischen Plochin-gen und Mannheim verlängern, damit bis
zu 135 Meter lange Schiffe den Neckar passieren können.
Ab 2009 sind allerdings auch die Maßnahmen zur Verbesserung
der ökologischen Situation am Neckar umzusetzen. Die
Naturschutzverbände erwar-ten von der Landesregierung,
dass sie sich gegenüber dem Bundesverkehrsministe-rium
mit einem integrierten Konzept derart einsetzt, wie man es
von ihr im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie erwarten darf.
Grundsätzlich befürworten BUND, LFV, LNV und NABU,
dass mehr Güter auf dem Wasser transportiert werden sollen.
Im Vergleich zum Straßenverkehr verbrauchen Schiffe
weniger Energie und erzeugen weniger CO2-Emissionen. Mit einer
Verlängerung der Neckarschleusen muss aber zugleich die
Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit
des Flusses einhergehen, indem die Struktur- und Artenvielfalt
im und am Wasser erhöht sowie die Zuflüsse miteinander
verbunden werden.
„Im Schnitt zerschneidet alle vier Kilometer ein Querbauwerk
den Neckar auf der rund 202 Kilometer langen Strecke zwischen
Plochingen und Mannheim“, rechnen die vier Naturschutzverbände
vor. Durch den Ausbau als Wasserstraße ist der Neckar,
der nahezu komplett in Baden-Württemberg verläuft,
deshalb längst kein fließendes Gewässer mehr.
Insgesamt 48 Wehre und Schleusen entlang der Wasser-straße
verhindern, dass Fische den Fluss durchwandern und die wenigen
Rückzugs- und Laichgebiete erreichen können. Diese
liegen insbesondere in den fünf Altne-ckarabschnitten
bei Ilvesheim, Heidelberg, Neckarsulm, Heilbronn und Freiberg.
Hier sind Reste des frei fließenden Neckars und seiner
Aue erhalten geblieben. Jedoch leiden alle Altneckarabschnitte
bis heute unter Wassermangel, weil der Neckar praktisch vollständig
für die Stromgewinnung und Schleusung von Schiffen genutzt
wird. Neben der Schifffahrt ist die Erzeugung von Wasserkraft
an den Wehranlagen die wichtigste Nutzung am Neckar zwischen
Plochingen und Mannheim. Daher sehen die Naturschutzverbände
den Bund, die Betreiber der Wasserkraftanlagen sowie das Land
in gemeinsamer Verantwortung für die dringend notwendige
ökologische Aufwertung des Flusses.
„Wie ernst es die Landesregierung mit ihrer Nachhaltigkeitsstrategie
meint, wird sich an diesem Prüfstein zeigen“ sind
sich die vier Vorsitzenden einig. Jede Nachhaltig-keitsdiskussion
werde unglaubwürdig, wenn zwar für die allein ökonomisch
motivierte Schleusenverlängerung vom Bund über 150
Millionen Euro plus zusätzliches Perso-nal bereit gestellt
werden und andererseits für die Pflicht zur zeitgleich
notwendigen Umsetzung europäischer Naturschutzziele im
Gewässerbereich die Verantwortung geleugnet und die Finanzmittel
verweigert werden. Hier sei die Landesregierung in der Pflicht,
mit ihrem Versprechen ernst zu machen, der Ökologie den
gleichen Stellenwert einzuräumen wie der Ökonomie.
Die fälligen Ausgleichsgelder für die Eingriffe
in die Natur durch die geplanten Schleusenverlängerungen
reichen nicht ansatzweise aus, um eine Korrektur der in der
Vergangenheit am Neckar durch Bebauung verursachten Zerstörungen
auszugleichen. Damit erteilen die Naturschutzverbände
auch denjenigen Kommunen eine Absage, die bereits begehrliche
Blicke auf die Ausgleichsgelder werfen und hoffen, damit ihre
Gemeinden sanieren oder ihre eigenen Hausaufgaben fremd finanzieren
zu können.
Die grundlegenden Forderungen der Naturschutzverbände
für eine Zustimmung zur Verlängerung der Schleusen
und eine parallel angestrebte Verlängerung der Kon-zession
zur Gewinnung von Wasserkraft am schiffbaren Neckar sind:
- Der Bau von Fischaufstiegshilfen an allen Querbauwerken,
an denen dies ökolo-gisch notwendig ist, sowie Abstiegshilfen
für die Fische nach aktuellem Stand der Technik.
- Die Sicherstellung einer bislang fehlenden, ausreichenden
Mindestwasserabgabe in die Altneckarabschnitte von in der
Regel 10 m³/Sekunde.
- Die Einrichtung eines ökologischen Sonderfonds „Neckar-Einzugsgebiet
Nord“, in den ein Anteil von 0,01 Euro pro kWh erzeugten
Stroms aus Wasserkraft eingezahlt wird. Mit den Mitteln
sollen weitere Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen
Zustands vom Neckar und seinen Zuflüssen finanziert
werden.
- Der Verzicht auf einen weiteren Ausbau des Neckars wie
etwa eine weitere Vertiefung der Fahrrinne oder auf intensivere
Unterhaltungsmaßnahmen als Folge der Schleusenverlängerung.
- Eine Verankerung der aktiven Verlagerung des Güterverkehrs
weg von der Stra-ße hin zu Schiff und Bahn im Generalverkehrsplan
. Das bedeutet z. B. den Ver-zicht auf alle Straßenneu-
und Straßenausbaumaßnahmen parallel zum schiffbaren
Neckar.
„Nur wenn der Neckar in Zukunft nicht nur für große
Schiffe, sondern auch für die seit jeher heimischen Fische
durchgängig sein wird, stellt die volkswirtschaftlich
zweifelhafte Verlängerung der Schleusen auch eine Verbesserung
für den Lebensraum Neckar dar und ist gegenüber
den Steuerzahlern zu rechtfertigen“, sind sich die Naturschutzverbände
einig.
Weitere Informationen bei der LNV-Geschäftsstelle:
info@lnv-bw.de , Tel.:
0711-24895520
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