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Stuttgart, den 11.06.2007

Schleusenverlängerung muss Lebensraum Fluss aufwerten!
Neckarschleusen werden zu einem Prüfstein für Nachhaltigkeitspolitik der Landesregierung.

„Mit der Verlängerung der Schleusen im Neckar müssen auch die ökologischen Verbesserungen nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt werden.“, fordern die Vorsitzenden der Naturschutzverbände BUND, LFV, LNV und NABU anlässlich des ersten Plattformtreffens „Unser Neckar“ am morgigen Dienstag im Landratsamt Esslingen.

Das Bundesverkehrsministerium möchte die 27 Neckarschleusen zwischen Plochin-gen und Mannheim verlängern, damit bis zu 135 Meter lange Schiffe den Neckar passieren können. Ab 2009 sind allerdings auch die Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Situation am Neckar umzusetzen. Die Naturschutzverbände erwar-ten von der Landesregierung, dass sie sich gegenüber dem Bundesverkehrsministe-rium mit einem integrierten Konzept derart einsetzt, wie man es von ihr im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie erwarten darf.

Grundsätzlich befürworten BUND, LFV, LNV und NABU, dass mehr Güter auf dem Wasser transportiert werden sollen. Im Vergleich zum Straßenverkehr verbrauchen Schiffe weniger Energie und erzeugen weniger CO2-Emissionen. Mit einer Verlängerung der Neckarschleusen muss aber zugleich die Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Flusses einhergehen, indem die Struktur- und Artenvielfalt im und am Wasser erhöht sowie die Zuflüsse miteinander verbunden werden.

„Im Schnitt zerschneidet alle vier Kilometer ein Querbauwerk den Neckar auf der rund 202 Kilometer langen Strecke zwischen Plochingen und Mannheim“, rechnen die vier Naturschutzverbände vor. Durch den Ausbau als Wasserstraße ist der Neckar, der nahezu komplett in Baden-Württemberg verläuft, deshalb längst kein fließendes Gewässer mehr. Insgesamt 48 Wehre und Schleusen entlang der Wasser-straße verhindern, dass Fische den Fluss durchwandern und die wenigen Rückzugs- und Laichgebiete erreichen können. Diese liegen insbesondere in den fünf Altne-ckarabschnitten bei Ilvesheim, Heidelberg, Neckarsulm, Heilbronn und Freiberg. Hier sind Reste des frei fließenden Neckars und seiner Aue erhalten geblieben. Jedoch leiden alle Altneckarabschnitte bis heute unter Wassermangel, weil der Neckar praktisch vollständig für die Stromgewinnung und Schleusung von Schiffen genutzt wird. Neben der Schifffahrt ist die Erzeugung von Wasserkraft an den Wehranlagen die wichtigste Nutzung am Neckar zwischen Plochingen und Mannheim. Daher sehen die Naturschutzverbände den Bund, die Betreiber der Wasserkraftanlagen sowie das Land in gemeinsamer Verantwortung für die dringend notwendige ökologische Aufwertung des Flusses.

„Wie ernst es die Landesregierung mit ihrer Nachhaltigkeitsstrategie meint, wird sich an diesem Prüfstein zeigen“ sind sich die vier Vorsitzenden einig. Jede Nachhaltig-keitsdiskussion werde unglaubwürdig, wenn zwar für die allein ökonomisch motivierte Schleusenverlängerung vom Bund über 150 Millionen Euro plus zusätzliches Perso-nal bereit gestellt werden und andererseits für die Pflicht zur zeitgleich notwendigen Umsetzung europäischer Naturschutzziele im Gewässerbereich die Verantwortung geleugnet und die Finanzmittel verweigert werden. Hier sei die Landesregierung in der Pflicht, mit ihrem Versprechen ernst zu machen, der Ökologie den gleichen Stellenwert einzuräumen wie der Ökonomie. Die fälligen Ausgleichsgelder für die Eingriffe in die Natur durch die geplanten Schleusenverlängerungen reichen nicht ansatzweise aus, um eine Korrektur der in der Vergangenheit am Neckar durch Bebauung verursachten Zerstörungen auszugleichen. Damit erteilen die Naturschutzverbände auch denjenigen Kommunen eine Absage, die bereits begehrliche Blicke auf die Ausgleichsgelder werfen und hoffen, damit ihre Gemeinden sanieren oder ihre eigenen Hausaufgaben fremd finanzieren zu können.
Die grundlegenden Forderungen der Naturschutzverbände für eine Zustimmung zur Verlängerung der Schleusen und eine parallel angestrebte Verlängerung der Kon-zession zur Gewinnung von Wasserkraft am schiffbaren Neckar sind:

  1. Der Bau von Fischaufstiegshilfen an allen Querbauwerken, an denen dies ökolo-gisch notwendig ist, sowie Abstiegshilfen für die Fische nach aktuellem Stand der Technik.
  2. Die Sicherstellung einer bislang fehlenden, ausreichenden Mindestwasserabgabe in die Altneckarabschnitte von in der Regel 10 m³/Sekunde.

  3. Die Einrichtung eines ökologischen Sonderfonds „Neckar-Einzugsgebiet Nord“, in den ein Anteil von 0,01 Euro pro kWh erzeugten Stroms aus Wasserkraft eingezahlt wird. Mit den Mitteln sollen weitere Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustands vom Neckar und seinen Zuflüssen finanziert werden.

  4. Der Verzicht auf einen weiteren Ausbau des Neckars wie etwa eine weitere Vertiefung der Fahrrinne oder auf intensivere Unterhaltungsmaßnahmen als Folge der Schleusenverlängerung.

  5. Eine Verankerung der aktiven Verlagerung des Güterverkehrs weg von der Stra-ße hin zu Schiff und Bahn im Generalverkehrsplan . Das bedeutet z. B. den Ver-zicht auf alle Straßenneu- und Straßenausbaumaßnahmen parallel zum schiffbaren Neckar.

„Nur wenn der Neckar in Zukunft nicht nur für große Schiffe, sondern auch für die seit jeher heimischen Fische durchgängig sein wird, stellt die volkswirtschaftlich zweifelhafte Verlängerung der Schleusen auch eine Verbesserung für den Lebensraum Neckar dar und ist gegenüber den Steuerzahlern zu rechtfertigen“, sind sich die Naturschutzverbände einig.

Weitere Informationen bei der LNV-Geschäftsstelle:
info@lnv-bw.de , Tel.: 0711-24895520

 


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