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Pressemitteilung
Stuttgart, den 30.07.2007
Landesnaturschutzverband reicht Dienstaufsichtsbeschwerde
ein:
Ravensburger Landratsamt kommt seiner
Kommunalauf-sicht nicht nach!
Flächennutzungspläne
müssen auf Verträglichkeit mit der FFH-Richtlinie überprüft
werden Nach Auffassung des Landesnaturschutzverbands
Baden-Württemberg (LNV) hat das Landratsamt Ravensburg seine
Rechtsaufsichtpflicht gegenüber der Stadt Isny verletzt. Sollte
deren Baugebiet „Birkenallee I“ realisiert werden, sind die
Vorkommen mehrerer besonders geschützter Vogelarten bedroht.
Der LNV hat deshalb in der vergangenen Woche Dienstaufsichtsbeschwerde
beim Regierungspräsidium Tübingen eingereicht.
Das geplante Baugebiet grenzt unmittelbar an ein bestehendes
Naturschutzgebiet an, welches sich durch ein landesweit bedeutsames
Schwerpunktvorkommen hoch bedrohter Wiesenbrüter wie dem Braunkehlchen
und dem Wachtelkönig auszeich-net. Deswegen hat sich das Land
auch entschieden, dieses Naturschutzjuwel als Vogelschutzgebiet
an die EU zu melden. Für die Planung neuer Baugebiete hat
schon allein diese Festlegung Folgen: Mögliche Auswirkung
auf die bezeichneten Vogelvorkommen müssen mit einer Verträglichkeitsuntersuchung
überprüft werden - und dies schon im Grundsatz auf der Ebene
des Flächennutzungsplanes (FNP). Der LNV hatte in seinen Stellungnahmen
an die Stadt Isny und das Landratsamt Ravensburg mehrfach
auf diesen Sachverhalt hingewiesen. Trotzdem hat es das Landratsamt
als Rechtsaufsichtsbehörde unterlassen, bei Fortschreibung
des FNP von der Stadt Isny für Birkenallee I die vorgeschriebene
FFH-Verträglichkeitsprüfung zu verlangen. Der LNV-Vorsitzende
Reiner Ehret ist sich sicher: „Mit einer rechtzeitigen FFH-Verträglichkeitsprüfung
wäre diese Fläche im FNP nicht als Bauland ausgewiesen worden!“
Und er folgert: „Dieser Flächennutzungsplan ist rechtsfehlerhaft!“
Dass die Stadt Isny daraus nun den Bebauungsplan entwickeln
darf, ist für den LNV-Chef nicht hinnehmbar. Mit einer Reihe
von Maßnahmen, deren Wirksamkeit in den Au-gen des LNV äußert
fragwürdig ist, versucht Isny jetzt krampfhaft, gleichzeitig
der Bebauungsplanung u n d dem europäischen Vogelschutzrecht
Rechnung zu tragen. „Beides zusammen", so der LNV-Chef, „ist
aber in diesem Fall unmöglich"! Für Ehret ist dieser Vorgang
außerdem der lebende Beweis, dass bei der Bauleitplanung viele
Kommunen ohne eine funktionierende Dienstaufsicht nicht willens
sind, den Erfordernissen des europäischen Naturschutzrechtes
Rechnung zu tragen. „Dem steht viel zu sehr die Begehrlichkeit
der Gemeinden entgegen, mit Hilfe der Erlöse aus dem Baulandverkauf
ihre Finanzen zu sanieren.“ Und dies habe sehr oft zur Folge,
dass sowohl europäisches Recht als auch die politische Absicht
des Landes, den Flächenverbrauch auf Null zu senken, auf der
Strecke blieben.
Die vollständige Dienstaufsichtsbeschwerde finden Sie hier
Weitere Informationen bei der LNV-Geschäftsstelle:
info@lnv-bw.de , Tel.:
0711-24895520
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