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Gemeinsame Pressemitteilung von LNV undNABU
Stuttgart, den 14.08.2007
Beifall für neues Wärmegesetz von NABU und LNV
Stellungnahme mit viel Lob und Verbesserungsvorschlägen
im Detail
„Das Wärmegesetz war überfällig.
Das Land leistet damit endlich einen wichtigen Beitrag zum
Klimaschutz.“ So fassen die beiden Vorsitzenden Dr.
Stefan Rösler (NABU Baden-Württemberg) und Reiner
Ehret (LNV) die positive Kernbotschaft ihrer gemeinsamen Stellungnahme
zum Wärmegesetz zusammen, die heute dem Umweltministerium
zuging. „Das Gesetz verpflichtet Hausbesitzer, im Wärmebe-reich
erneuerbare Energien zu nutzen, und hebt damit einen riesigen
Schatz. Denn ein Großteil des Energieverbrauchs in privaten
Haushalten entfällt auf Heizung und Warmwasserbereitung.
Mit Solarthermie, Pelletsheizung oder Kraft-Wärme-Kopplung
kann und muss zukünftig jeder einzelne einen persönlichen
Beitrag zum Klimaschutz leisten und viele Tonnen C02 einsparen.“
Aus Sicht der Naturschutzverbände ist jedoch nicht einzusehen,
dass sich das Gesetz ausschließlich auf Wohngebäude
bezieht. Auch in Bürogebäuden könnten und müssten
erneuerbare Energien eingesetzt werden. LNV und NABU sprechen
sich zudem dafür aus, dass die Pflichtanteile basierend
auf einem Erfahrungsbericht nach zwei Jahren schrittweise
erhöht und gegebenenfalls differenziert werden. Diese
Dynamisierung müs-se bereits jetzt angekündigt und
im Gesetz verankert werden. „So sehr ich mich freue,
dass die Landesregierung unsere NABU-Forderung nach einem
Wärmegesetz in Neu-bauten aufgegriffen hat: Der Pflichtanteil
von 20 Prozent kann nur ein Anfang sein“, sagt Rösler.
Positiv werten die Naturschutzverbände, dass neben Neubauten
auch der Altbestand an Wohngebäuden einbezogen wird.
Allerdings sei ein Pflichtanteil von 10 Prozent zu ge-ring
angesetzt. „Damit von dem Gesetz ein echter Impuls ausgeht,
muss der Pflichtanteil auf 15 Prozent steigen“, fordert
Ehret. „Während die Verpflichtung bei Neubauten
bereits ab 1. April 2008 gelten soll, möchte die Landesregierung
sie bei älteren Gebäuden erst zwei Jahre später
einführen. Dafür sehen wir keinen Grund. Deshalb
fordern wir, dass der Pflichtanteil auch im Bestand vom 1.
April 2008 an greift.“
Weiteren Verbesserungsbedarf sehen NABU und LNV beim Thema
Biomasse: „Biogas und Bioöl sind zu schade, um
sie einfach nur im Heizkessel zu verbrennen“, meinen
Eh-ret und Rösler. „Deshalb fordern wir, dass Bioöl
und Biogas nur angerechnet werden, wenn man sie in einer effizienten
Anlage mit Kraft-Wärme-Kopplung verwertet.“
Die komplette Stellungnahme finden Sie hier
Weitere Informationen bei der LNV-Geschäftsstelle:
info@lnv-bw.de , Tel.:
0711-24895520
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