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Gemeinsame Pressemitteilung von LNV undNABU

Stuttgart, den 14.08.2007

Beifall für neues Wärmegesetz von NABU und LNV

Stellungnahme mit viel Lob und Verbesserungsvorschlägen im Detail

„Das Wärmegesetz war überfällig. Das Land leistet damit endlich einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.“ So fassen die beiden Vorsitzenden Dr. Stefan Rösler (NABU Baden-Württemberg) und Reiner Ehret (LNV) die positive Kernbotschaft ihrer gemeinsamen Stellungnahme zum Wärmegesetz zusammen, die heute dem Umweltministerium zuging. „Das Gesetz verpflichtet Hausbesitzer, im Wärmebe-reich erneuerbare Energien zu nutzen, und hebt damit einen riesigen Schatz. Denn ein Großteil des Energieverbrauchs in privaten Haushalten entfällt auf Heizung und Warmwasserbereitung. Mit Solarthermie, Pelletsheizung oder Kraft-Wärme-Kopplung kann und muss zukünftig jeder einzelne einen persönlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten und viele Tonnen C02 einsparen.“

Aus Sicht der Naturschutzverbände ist jedoch nicht einzusehen, dass sich das Gesetz ausschließlich auf Wohngebäude bezieht. Auch in Bürogebäuden könnten und müssten erneuerbare Energien eingesetzt werden. LNV und NABU sprechen sich zudem dafür aus, dass die Pflichtanteile basierend auf einem Erfahrungsbericht nach zwei Jahren schrittweise erhöht und gegebenenfalls differenziert werden. Diese Dynamisierung müs-se bereits jetzt angekündigt und im Gesetz verankert werden. „So sehr ich mich freue, dass die Landesregierung unsere NABU-Forderung nach einem Wärmegesetz in Neu-bauten aufgegriffen hat: Der Pflichtanteil von 20 Prozent kann nur ein Anfang sein“, sagt Rösler.

Positiv werten die Naturschutzverbände, dass neben Neubauten auch der Altbestand an Wohngebäuden einbezogen wird. Allerdings sei ein Pflichtanteil von 10 Prozent zu ge-ring angesetzt. „Damit von dem Gesetz ein echter Impuls ausgeht, muss der Pflichtanteil auf 15 Prozent steigen“, fordert Ehret. „Während die Verpflichtung bei Neubauten bereits ab 1. April 2008 gelten soll, möchte die Landesregierung sie bei älteren Gebäuden erst zwei Jahre später einführen. Dafür sehen wir keinen Grund. Deshalb fordern wir, dass der Pflichtanteil auch im Bestand vom 1. April 2008 an greift.“

Weiteren Verbesserungsbedarf sehen NABU und LNV beim Thema Biomasse: „Biogas und Bioöl sind zu schade, um sie einfach nur im Heizkessel zu verbrennen“, meinen Eh-ret und Rösler. „Deshalb fordern wir, dass Bioöl und Biogas nur angerechnet werden, wenn man sie in einer effizienten Anlage mit Kraft-Wärme-Kopplung verwertet.“

Die komplette Stellungnahme finden Sie hier

Weitere Informationen bei der LNV-Geschäftsstelle:
info@lnv-bw.de , Tel.: 0711-24895520

 


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