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Pressemitteilungen
Stuttgart, den 1.10.2007
LNV bestätigt NABU-Kritik an Flurneuordnung:
Flurneuordnung missachtet Vorgaben der Naturschutzgesetze
Beseitigung von Ausgleichbiotopen mit Bußgeldern
ahnden!
Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg
(LNV) unterstützt die Forderungen des NABU-Landesverbandes.
Auch von Seiten seiner ehrenamtlichen Mitarbeiter mehren sich
die Meldungen, die von Biotopzerstörungen im Zusammenhang
mit Flurneuordnungsverfahren berichten. Die Flurneuordnungsämter
seien - so äußert sich heute der LNV-Vorsitzende
Reiner Ehret - trotz üppiger Personalausstattung anscheinend
nicht in der Lage, die Einhaltung der von ihnen selber aufgestellten
Pläne durchzusetzen.
Dies gelte vor allem für mit öffentlichen
Geldern realisierte Ausgleichsmaßnahmen. Es sei kein
Kavaliersdelikt, wenn hierzu gepflanzte Hecken und Bäume
von den angrenzenden Landnutzern schon kurz nach Abschluss
der Verfahren wieder als „Hindernis“ beseitigt
werden. Der LNV fordert deswegen, derartige illegale Handlungen
- nebst einer Wiederherstellungspflicht - mit angemessen hohen
Bußgeldern zu belegen. Kontrolle und Betreuung der Anlagen
sollten nach Ansicht der Naturschützer mindestens 10
Jahre über das Verfahrensende hinaus - zum Beispiel vom
Verband der Teilnehmergemeinschaften - übernommen werden.
Defizite bestehen laut LNV schon während der Verfahren:
So werde die Auswirkung einer Flurneuordnung auf Arten und
Biotope der europäischen Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Richtlinie
bzw. EU-Vogelschutzgebiete nur unzureichend geprüft.
Der LNV fordert dringend höhere ökologische Standards für alle Flurneuordnungsverfahren ein, anstatt jährlich nur einige ökologische Vorzeigebeispiele zu präsentieren. Anders seien die Vorgaben des Naturschutzrechtes nicht zu erfüllen.
Weitere Informationen bei der LNV-Geschäftsstelle:
info@lnv-bw.de , Tel.:
0711-24895520
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