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Stuttgart, den 1.10.2007

LNV bestätigt NABU-Kritik an Flurneuordnung:
Flurneuordnung missachtet Vorgaben der Naturschutzgesetze
Beseitigung von Ausgleichbiotopen mit Bußgeldern ahnden!

Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV) unterstützt die Forderungen des NABU-Landesverbandes. Auch von Seiten seiner ehrenamtlichen Mitarbeiter mehren sich die Meldungen, die von Biotopzerstörungen im Zusammenhang mit Flurneuordnungsverfahren berichten. Die Flurneuordnungsämter seien - so äußert sich heute der LNV-Vorsitzende Reiner Ehret - trotz üppiger Personalausstattung anscheinend nicht in der Lage, die Einhaltung der von ihnen selber aufgestellten Pläne durchzusetzen.

Dies gelte vor allem für mit öffentlichen Geldern realisierte Ausgleichsmaßnahmen. Es sei kein Kavaliersdelikt, wenn hierzu gepflanzte Hecken und Bäume von den angrenzenden Landnutzern schon kurz nach Abschluss der Verfahren wieder als „Hindernis“ beseitigt werden. Der LNV fordert deswegen, derartige illegale Handlungen - nebst einer Wiederherstellungspflicht - mit angemessen hohen Bußgeldern zu belegen. Kontrolle und Betreuung der Anlagen sollten nach Ansicht der Naturschützer mindestens 10 Jahre über das Verfahrensende hinaus - zum Beispiel vom Verband der Teilnehmergemeinschaften - übernommen werden.
Defizite bestehen laut LNV schon während der Verfahren: So werde die Auswirkung einer Flurneuordnung auf Arten und Biotope der europäischen Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Richtlinie bzw. EU-Vogelschutzgebiete nur unzureichend geprüft. Der LNV fordert dringend höhere ökologische Standards für alle Flurneuordnungsverfahren ein, anstatt jährlich nur einige ökologische Vorzeigebeispiele zu präsentieren. Anders seien die Vorgaben des Naturschutzrechtes nicht zu erfüllen.

Weitere Informationen bei der LNV-Geschäftsstelle:
info@lnv-bw.de , Tel.: 0711-24895520

 


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