|
|
| |
 |
Stuttgart, den 11.02.05
Petition gegen die Abholzung in der "Rohrlache" in Teningen
Landesnaturschutzverband kritisiert: Bebauungsplan verstößt gegen europäisches und nationales Recht
Stuttgart. Die Vernichtung von 13 Hektar Wald im Zuge der geplanten Erweiterung des Gewerbegebietes Rohrlache III bei Teningen (Landkreis Emmendingen) will der Landesnaturschutzverband (LNV) mit allen legalen Mitteln verhindern. Der Wald ist Teil der Auenlandschaft zwischen Glotter und Elz, die aus europäischer Sicht eine besondere Wertigkeit aufweist. Deshalb wurde sie im letzten Jahr von der Landesregierung gelistet, um als sogenanntes FFH(Flora-Fauna-Habitat)-Gebiet nach Brüssel gemeldet zu werden. Gleich fünf staatliche Stellen haben diese Tatsache im Genehmigungsverfahren ignoriert. Der LNV will nunmehr verhindern, dass in Kürze Bagger und Motorsägen anrücken. Aus diesem Grunde wurde vorgestern der Petitionsausschuss des Landtags angerufen.
Verstärkt würde der Schaden laut LNV noch dadurch, dass sich in dem betroffenen Wald auch ein "prioritärer Lebensraum" befindet, also einen Waldtypus, für den die europäische Richtlinie einen ganz besonders strengen Schutzstatus vorsieht. Befürchtet werden muss ferner, dass sich der Eingriff weit über die zu rodende Fläche hinaus negativ auswirkt, weil eine für die Bebauung notwendige Bachverlegung den Wasserhaushalt des FFH-Gebietes verändern wird.
Für Reiner Ehret, Vorsitzender des Landesnaturschutzverbandes, ist es angesichts dieser Fakten unerklärlich, warum dieser Bebauungsplan bei den Fachbehörden so "Mir nichts - Dir nichts" durchmarschiert ist: "Hier wurde auf ganzer Linie versagt", kritisiert der Vorsitzende des Naturschutz-Dachverbandes.
Zuerst habe es das Landratsamt Emmendingen versäumt, vom Vorhabensträger die hier zweifelsfrei notwendige FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zu fordern. Stattdessen habe man einer von der Gemeinde vorgelegten Vorprüfung Glauben geschenkt, obwohl diese größte Mängel aufwies.
Danach, so Ehret, habe der Regionalverband Südlicher Oberrhein fehlerhaft entschieden: Die Gewerbegebietserweiterung greife nämlich in eine sogenannte "Grünzäsur" ein, in welcher eine derart massive Bebauung nach den Zielen der Raumordnung nicht statthaft sei. Ein hier notwendiges Zielabweichungsverfahren sei nach LNV-Information jedoch bislang nicht durchgeführt worden.
Die heftigste Kritik trifft allerdings das Freiburger Regierungspräsidium: Nach Ansicht des LNV hätten spätestens drei mit dem Fall befasste Abteilungen die Mängel in den eingereichten Unterlagen erkennen müssen, und zwar im Rahmen der beantragten Waldumwandlung, wegen des fehlenden Zielabweichungsverfahrens und auch hier wegen des fehlenden FFH-Verträglichkeitsnachweises.
Der LNV erwartet nun, dass der Petitionsausschuss dieser Biotopzerstörung einen Riegel vorschiebt. Für den LNV-Vorsitzenden stellt es jedenfalls einen Prüfstein für die Landesregierung dar, ob sie es mit dem Schutz der Gebiete, welche sie selbst der EU schützenswert vorschlagen will, auch tatsächlich Ernst meint. Ehret mahnt: "Die Be-bauung des Geländes hätte die Zerstörung eines prioritären Lebens-raumes zur Folge und greift außerdem in unzulässiger Weise in den Wasserhaushalt ein. Beides verbietet die FFH-Richtlinie immer dann, wenn es sich wie hier um private Bauvorhaben handelt und ein überwiegend öffentliches Interesse nicht vorliegt. Daher ist die Anrufung des Petitionsausschusses für uns ein unabdingbarer und keinesfalls letzter Schritt!"
Weitere Informationen bei der LNV-Geschäftsstelle:
info@lnv-bw.de , Tel.: 0711-24895520
|
 |
|