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Stuttgart, den 10.03.05

Pflicht zur Luftreinhaltung verletzt

Landesnaturschutzverband legt EU-Beschwerde ein

Stuttgart. Wegen Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte für Feinstaub, die bereits seit dem 1.1.2005 gelten, hat der LNV Beschwerde gegen die Landesregierung bei der EU-Kommission eingelegt und dies mit Schreiben vom 8.3.05 auch Minister Mappus mitgeteilt.
Notwendig war dies aus Sicht von Reiner Ehret, dem Vorsitzenden des Landesnaturschutzverbandes Baden-Württemberg, weil die bislang angedachten Maßnahmen zur Reduktion der gesundheitsschädlichen Luftbelastungen nicht ausreichen, um die Gesundheit der betroffenen Bevölkerung zu schützen. "Mit Fahrverboten nur für alte "Stinker" mit Abgasnorm Euro 1 oder schlechter und dies auch erst ab 2010 werden weder die bereits gültigen Grenzwerte für Feinstaub, noch die ab 1.1.2010 geltenden für Stickstoffdioxid eingehalten" zeigt sich Ehret unzufrieden mit den bisherigen Ankündigungen des Ministers.
Mit Unverständnis quittierte Ehret auch den Zuständigkeitsstreit innerhalb der Behörden. So habe Umweltbürgermeister Beck bei einer Veranstaltung auf ein Gutachten hingewiesen, wonach die Stadt Stuttgart als Verkehrs- und Immissionsschutzbehörde keine eigenen Aktivitäten entfalten dürfe, solange ein Aktionsplan vom Regierungs-präsidium erstellt würde. "Es darf nicht sein, dass Zuständigkeitsrechte gern genommen, unangenehme Handlungspflichten aber weitergereicht werden," kritisierte Ehret die Stadt Stuttgart als untere Verwaltungsbehörde.
Zur Lösung des Problems will der LNV den "gordischen Knoten der Halbherzigkeiten" durchschlagen mit dem Vorschlag, die "Londoner Lösung" für Stuttgart einzuführen. Der LNV fordert, um eine dauerhafte Sperrung der Innenstadt für den motorisierten Individualverkehr zu vermeiden, die rasche Erhebung einer Maut für diejenigen, die ohne Gefahr der Grenzwert-Überschreitung fahren dürfen (also etwa die Euronorm-4-Besitzer), eine Maut, wie sie in London seit Jahresfrist mit großem Erfolg erhoben wird. Um keine teure Infrastruktur für Druck, Ausgabe und Kontrolle einrichten zu müssen, schlägt der LNV statt einer Mautplakette die Einführung eines Nahverkehrs-Monatstickets vor, das mindestens 2 Zonen abdecken müsste und das zum Befahren der Innenstadt berechtigt.
Auf diese Weise würden Nutzer des ÖPNV nicht bestraft und einge-fleischte Pkw-Benutzer hätten einen echten Gegenwert beim Verzicht auf den Pkw. Die Mehreinnahmen des VVS könnten für die Neuan-schaffung von S- und U-Bahnwagen, Rußfilterausstattung der Omnibusse, mittelfristige Verbilligung des ÖPNV und - falls nötig - Kontrollpersonal auf den Straßen ausgegeben werden.
"Vorzugstarife" bei den Tarifverbünden bei "ungünstigen Wetterlagen" oder gar kostenlose ÖPNV-Nutzung lehnt der LNV ab, weil das Verursacherprinzip auf den Kopf gestellt würde. Das bestrafe ÖPNV-Benutzer, die ihr Ticket seit Jahren bezahlen und ihren Beitrag zur Luftreinhaltung leisten, und belohne ausgerechnet diejenigen, die durch ihre Kfz-Fahrten die Feinstaub- und Stickstoffdioxid-Konzentrationen in der Luft erst verursacht haben. "Die Diagnose, dass wir durch zuviel Schadstoffe in der Atemluft gesundheitlichen Schaden nehmen, muss zu schnellen und konsequenten Schritten zur Verbesserung der Luftqualität führen", sagte Ehret und fügte hinzu, dass die EU-Beschwerde des LNV Handlungsdruck aber auch Mut zu neuen, innovativen Maßnahmen, wie sie die Londoner Lösung darstelle, erzeugen solle.
EU-Beschwerde zur Luftreinhaltung vom 01.03.2005 (PDF-Datei)


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