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Stuttgart, den 16.11.05
Ökokonto darf nicht missbraucht werden
Landesnaturschutzverband mahnt:
nicht "jeder Handgriff" buchbar!
Die Einführung eines landeseinheitlichen Instrumentes zur Kompensation von Eingriffen in Natur- und Landschaft wird vom Landesnaturschutzverband (LNV), dem Dachverband der baden-württembergischen Naturschutzverbände, im Grundsatz begrüßt. Gleichzeitig warnt LNV-Vorsitzender Reiner Ehret jedoch davor, das Ökokonto als eine Art "Ablasshandel" zu missbrauchen: "Ein üppiges Sparguthaben in Form zahlreicher geschaffener Biotope darf nicht zu einem Freibrief für vermeidbare und überzogene Eingriffe in Natur und Landschaft führen."
In jedem Fall müsse vermieden werden, dass Kommunen sozusagen jeden "Handgriff", den sie zugunsten Natur- und Landschaft tun, auf ihr Ökokonto buchen wollen. Nach Ansicht des Umweltverbandes sind die Kommunen nach wie vor in der Pflicht, sich unabhängig vom Ökokonto für den Erhalt von Natur und Landschaft zu engagieren. Dazu zählt zum Beispiel die Unterhaltung von Fließgewässern und deren Schutzstreifen.
Kritik übt der LNV auch an der vorgesehenen Regelung, dass Naturschutzmaßnahmen für das Ökokonto auch weitab des Eingriffsortes gebucht und verrechnet werden können. So sei es möglich, einen Eingriff nahe Pforzheim irgendwo innerhalb der Großlandschaft Schwarzwald auch bei Freiburg auszugleichen. Die sei - so Reiner Ehret - ökologischer Unsinn, eine gewisse Nähe des Ausgleichs zum Eingriffsort sei unabdingbar. Der LNV werde deswegen nach der Einführung sehr genau darauf achten, dass das an sich lobenswerte In-strument Ökokonto nicht für Auswüchse und wirkungslose Maßnahmen missbraucht wird.
Weitere Informationen bei der LNV-Geschäftsstelle:
info@lnv-bw.de , Tel.: 0711-24895520
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