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Stuttgart, den 6.12.05
LNV-Widerspruch gegen Schweizer Atommülllager Benken
"Geologische Sicherheit geht vor politischer Bequemlichkeit!"
Umweltschützer fordern Rechte für deutsche Angrenzer ein
Erhebliche Gefahren sieht der LNV (Landesnaturschutzband Baden-Württemberg) auf die Bevölkerung im Südwesten
zukommen, sollte dem in der Schweiz gerade zur Genehmigung anstehenden Entsorgungsnachweis für das Atommülllager Benken stattgegeben
werden. Im Namen von 400 000 angeschlossenen Umweltschützern fordert er deshalb die Schweiz auf, die baden-württembergischen
Naturschutzverbände am Verfahren zu beteiligen. Vom Betreiber NAGRA verlangt er, sich endlich auf die Suche nach einem geologisch
sicheren Standort zu begeben.
Für den LNV-Vorsitzenden Reiner Ehret ist die Region am Hochrhein durch die Konzentration Schweizer Atomanlagen (4 AKWs,
ein Atomforschungszentrum, ein atomares Zwischenlager und eine Verbrennungsanlage für radioaktiven Müll) bereits jetzt einer
erheblichen Gefährdung ausgesetzt. Er sieht die deutschen Bürger von einem möglichen Unfall jedoch genauso betroffen wie die
Anwohner auf Schweizer Seite. Nun drohe auch noch das Endlager in Benken. Reiner Ehret beanstandet hier die massiven
Einschränkungen, um dagegen von deutscher Seite aus bei der Schweiz intervenieren oder klagen zu können. Deshalb fordert der LNV,
die baden-württembergischen Naturschutzverbände mehr in die Vorhabensplanungen mit einzubeziehen.
Heftige Kritik am Entsorgungsnachweis der NAGRA (Nationale Genossenschaft zu Lagerung radioaktiver Abfälle in der Schweiz)
äußert der LNV unter anderem zu der geologischen Tauglichkeit des Standortes: Die ausgewählte Tonschicht sei zu dünn und es
sei nicht geklärt, wie sich Erbeben und Geländehebungen auswirken. Methodische Fehler bestünden bezüglich der mangelhaften
Prüfung alternativer Standorte. Auch fehle ein konkretes Standortauswahlverfahren mit definierten Kriterien. Für diese Wahl
müsse - so Reiner Ehret abschließend - eine "gute" Geologie den absoluten Vorrang haben und nicht die "politische Durchsetzbarkeit"
an einem "bequemen" grenznahen Standort.
Brief vom LNV an das schweizer Bundesamt für Energie in Bern
Weitere Informationen bei der LNV-Geschäftsstelle:
info@lnv-bw.de , Tel.: 0711-24895520
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