Stuttgart, den 03.01.2006
Der LNV kommentiert das neue Naturschutzgesetz:
"Eine Gesetzesnovelle mit Hintertürchen!"
Mit Jahresbeginn ist das neue Naturschutzgesetz in Kraft getreten - für den Landesnaturschutzverband (LNV) Anlass, nochmals
Kritik an der Novelle zu üben. Erst auf den zweiten Blick werden nach Meinung des Dachverbandes der Natur- und
Umweltschutzverbände des Landes eine Reihe von Hintertürchen sichtbar, welche meist auf Betreiben von Interessensgruppen
eingebaut wurden, die den Schutz der Natur nicht zum primären Ziel ihrer Lobbyarbeit gemacht haben.
Dass es im neuen Gesetz eine ganze Reihe von positiven Änderungen gibt, will der LNV-Vorsitzende Reiner Ehret keinesfalls
in Abrede stellen. Er hat dies in den letzten Wochen auch mehrfach kundgetan. Trotzdem ärgert es den Naturschützer, dass
hinter einigen Paragrafen Änderungen versteckt sind, welche sich erst beim Lesen der amtlichen Begründung offenbaren,
und zwar Änderungen, die zu Lasten der Natur gehen! Man könne sich - so Ehret - zwar über die nun gesetzlich vorgeschriebene
Festlegung von regionalen Mindestdichten für die Biotopvernetzung freuen. Dies soll allerdings - so steht es in der Begründung
- ohne Verpflichtungen für die Landwirte unter anderem über Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfolgen. " Das heißt nichts
anderes", so Ehret, "als dass solche Biotopvernetzungsmaß-nahmen mit Hilfe von Eingriffen in die Natur an anderer Stelle
realisiert werden sollen."
Deutliche Kritik erhebt der LNV-Vorsitzende beim Thema Aus-gleichsmaßnahmen: Da erfahrungsgemäß kaum eine dieser Maßnahmen
zu 100 % die angedachte Funktion erreicht, habe man in der Vergangenheit fast immer mit einem Flächenzuschlag operiert.
Nun wurde offenbar dem Drängen der landwirtschaftlichen Berufsverbände nachgegeben mit der Folge, dass ab sofort keine
größeren Flächen mehr in Anspruch genommen werden sollen als sie durch den Eingriff selbst beansprucht werden.
Grundsätzlich begrüßt wird vom LNV die Aufnahme des "Ökokontos" ins neue Gesetz. Doch auch hier wieder ein Geschenk an die
Interessen der Kommunen: Sie können zukünftig mit Ausgleichsmaßnahmen "handeln" - was bedeutet, dass sich z. B. strukturschwache
Gemeinden fernab der Ballungsgebiete mit der Anlage von Biotopen etwas dazu verdienen können, während sich reicheren Städten
und Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, ihre eh schon geschundene Landschaft noch mehr zu strapazieren. "Hier besteht die große
Gefahr, dass das neue Ökokonto zum schwunghaften "Ablasshandel" wird und zu mehr Umweltsünden - vor allem auch Flächenverbrauch
- führt statt zu weniger", gibt Ehret zu bedenken.
Kein Verständnis haben die Naturschützer dafür, dass künftig die Anwendung von chemischen Mitteln - gemeint sind vor allem
Pestizide - auch wieder außerhalb landwirtschaftlich intensiv genutzter Flächen, wie z. B. in Privatgärten oder Sportanlagen,
erlaubt ist. Klagen der Naturschützer gibt es auch bei den Besonders geschützten Biotopen: Diese werden nun nicht wie in anderen
öffentlichen Bereichen üblich in regelmäßigen Abständen einer Inventur und Wiederholungskartierung unterzogen werden.
Der LNV fürchtet deshalb, dass der Naturschutzverwaltung so der schleichende Verlust erfasster als auch der notwendige
Schutz neu entstandener Biotopflächen unerkannt und damit unbearbeitet bleibt und somit eine fortwährende Bestandeserosion
stattfindet.
Für den LNV-Vorsitzenden passen also nicht alle Paragrafen des neuen Gesetzes zu dem Bild einer Naturschutzpolitik, wie es
Ministerpräsident Oettinger mehrfach - zuletzt beim Natur- und Umwelttag am 17. Dezember im Staatsministerium - gezeichnet hat.
"Wir werden sehr genau darauf achten, was von seinen angekündigten erfreulichen Naturschutzambitionen reale Planung für die
Zukunft ist und was man unter die Rubrik "Wahlversprechen" wird einordnen müssen", schloss der LNV-Vorsitzende seine Kritik am
neuen Naturschutzgesetz.