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Stuttgart, den 31.01.2006

Landesnaturschutzverband fordert freies Betretungsrecht im Wald:

Naturferne Industriegesellschaft braucht Kontakt zur Natur


Die jüngsten Forderungen der Waldbesitzer nimmt der Landesnaturschutzverband (LNV) zum Anlass, auf die freie Zugänglichkeit des Waldes für jedermann zum Zwecke der Erholung zu pochen. Nach Ansicht des Dachverbandes der Baden-württembergischen Naturschutzvereine dürfe es niemals ein "Eintrittsgeld für den Wald" geben. Das Betretungsrecht auch privater Flächen in der Landschaft sei gesetzlich garantiert und dürfe nicht privaten Verwertungsinteressen geopfert werden. Verständnis hat der LNV allerdings, wenn Waldbesitzer an kommerziellen Veranstaltungen in Ihrem Wald auch finanziell partizipieren oder für ihren Aufwand entschädigt werden möchten.

Alles was darüber hinausgeht, ist in den Augen des stellvertretenden LNV-Vorsitzenden Dr. Gerhard Bronner abzulehnen. Explizit kritisiert er dabei Regelungen wie in Bayern, in denen bereits an einer Gebührenordnung für die Nutzung staatlicher Wälder gearbeitet wird.

Der LNV hält die freie Zugänglichkeit der Landschaft und des Waldes - auch wenn es sich um Privatflächen handelt - für ein hohes Gut in Deutschland und weist daraufhin, dass dies in dieser Form beispielsweise in den romanischen Staaten oder den USA unbekannt ist. Bei uns ermöglicht es dagegen eine naturnahe Freizeitgestaltung wie das Wandern und darf nicht der allgemeinen Tendenz zur Kommerzialisierung geopfert werden. Dr. Bronner betont, dass der heutige "Medienmensch" wieder mehr in Kontakt mit der Natur kommen muss und nicht durch Kassenhäuschen und Eintrittgelder abgeschreckt werden darf. "Die Bewegungsfreiheit in der Natur - bei gleichzeitiger Berücksichtigung ihrer Schutzbedürftigkeit - ist unverzichtbar für die Lebensqualität gerade in einer naturfernen Industriegesellschaft." - so das Plazet von Dr. Bronner.

Der LNV verkennt nicht, dass die Zugänglichkeit der Landschaft in bestimmten Fällen auch Zusatzkosten für die Verkehrssicherheit erfordern kann. Soweit diese die Sozialpflichtigkeit des Eigentums überschreiten, sollten sie aber aus allgemeinen Steuermitteln gedeckt werden und nicht über Eintrittsgelder.

Nachdem die europäische Union meint, die Mindestgröße von Äpfeln und den Krümmungsradius von Bananen regeln zu müssen, sollte sie sich nach Ansicht des LNV endlich auch einer Vereinheitlichung des Betretungsrechtes annehmen. Ein liberales Betretungsrecht in Anlehnung an die skandinavischen "Jedermannsrechte" europaweit durchzusetzen wäre ein lohnendes Anliegen. Dann würden natursuchende Urlauber künftig auch in Mittelmeerländern nicht mehr mitten in der Natur vor Schildern stehen mit der Aufschrift "Zutritt verboten - Privatbesitz!".



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