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Stuttgart, den 06.02.2006

Landesnaturschutzverband kritisiert Luftreinhalteplan Stuttgart

So bleibt Stuttgart "Deutschlands Luft-Dreckspatz Nr. 1"!

LNV untermauert seine EU-Beschwerde und legt alternativen Maßnahmenkatalog vor

Als "dramatisch" stuft der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV) die Bekanntgabe des Umweltministeriums ein, dass in Stuttgart beim Feinstaub und Stickstoffdioxid schon in der ersten Januarhälfte ein Drittel der für das gesamte Jahr 2006 zulässigen Tages- und Stundenwerte erreicht wurden. Für die Dachorganisation der baden-württembergischen Naturschutzverbände gilt dies als Beweis für die Wirkungslosigkeit des verabschiedeten Luftreinhalteplanes. Er hat deshalb jetzt seine im letzten Jahr bei der EU eingereichte Beschwerde gegenüber der europäischen Kommission mit den neuen Fakten untermauert.

Die Mühe hierfür scheint sich für den LNV zu lohnen: Zu seiner Genugtuung wurde ihm von der Brüsseler Kommission mitgeteilt, dass seine Beschwerde im Rahmen einer bereits zum gleichen Sachverhalt vorliegenden EU-Klage weiter verfolgt wird. Reiner Ehret, Landesvorsitzender des LNV, ist sich sicher, dass hierbei die von sei-nem Verband dokumentierte Erfolglosigkeit des Luftreinhalteplanes eine große Rolle spielen wird. Ehret wörtlich: "Der Plan zeigt eindeutig den fehlenden politischen Willen der Landesregierung Baden-Württemberg, Luftreinhaltemaßnahmen wirksam so zu planen und durchzuführen, wie es die Gesetzeslage erfordert." Schließlich wäre - so sein Hinweis - die Landesregierung laut EU-Recht schon bis spätestens Ende 2004 verpflichtet gewesen, Luftreinhalte- und Aktionspläne in Kraft zu setzen, welche der Stickstoffdioxid- und Feinstaubbelastung und damit den gesundheitlich unzuträglichen Grenzwertüberschreitungen wirksam begegnen. Weil dies jedoch unterblieben ist, wurde der seit 1.01.2005 geltende strenge Feinstaubgrenzwert sozusagen ungebremst "im freien Fall" überschritten: Statt der im Kalenderjahr erlaubten 35 Überschreitungstage wurden an der Station Stuttgart/Neckartor 186 Tagesmittelwerte mit über 50 µg Feinstaub/m³ gemessen. Stuttgart hat damit - so das Umweltbundesamt - bundesweit die höchste Belastung.
Nach Beobachtung des LNV wird in der öffentlichen Diskussion leider vernachlässigt, dass auch bei der Schadstoffkomponente Stickstoffdioxid ein vergleichbares Desaster eingetreten ist: Hier stehen für 2005 beim Stundenwert zulässigen 175 Überschreitungsfällen nicht weniger als 847 Überschreitungen gegenüber . Und auch für die ersten 3 Wochen im Neuen Jahr gibt es am Neckartor schon 89 Überschreitungsfälle beim Stickstoffdioxid, womit bereits die Hälfte des zulässigen Jahreskontingents ausgeschöpft ist.
Der im Auftrag des Umweltministeriums vom Regierungspräsidium Stuttgart seit 1. Januar 2006 in Kraft getretene kombinierte Luftreinhalte- und Aktionsplan soll nun mit seinen insgesamt 36 Maßnahmen alles zum Guten wenden. Doch die jetzt vom Umweltministerium veröffentlichten neuen Messwerte am Neckartor zeigen nicht einmal die Tendenz einer Verbesserung. Und dies trotz der realisier-ten Maßnahme Nr. 21, welche durch eine "Verflüssigung" des Verkehrs am Neckartor zu einer erheblichen Reduzierung Luftbelastung führen sollte. Für den LNV-Vorsitzenden hat das Allheilmittel der Verkehrsverflüssigung hier wieder gründlich versagt. Dass - so Eh-ret - Ministerin Tanja Gönner die Schuld hierfür nun aufs Wetter schiebe, sei ebenso entlarvend wie peinlich. "Ehrlicher wäre es gewesen," stellt Ehret fest, "die Wirkungslosigkeit eines Großteils der Maßnahmen einzugestehen."
Das Neckartor-Desaster bestätigt nach Meinung des LNV-Vorsitzenden auch eine neue Untersuchung des Umweltbundesamtes, nach der sich durch sogenannte "Leistungssteigerungen" im Straßenverkehr in Form von Neu- und Ausbau beim motorisierten Individualverkehr keine Verkehrsreduzierung und somit auch keine Verbesserung der Luftqualität erreichen lässt. Deswegen bezweifeln die Naturschützer, dass sich der Bau neuer Tunnel und Straßen wie z. B. des Pragtunnels oder der umstrittenen Nordostumfahrung Stuttgart jemals günstig auf die Luftqualität der Landeshauptstadt auswirken werden. Für den LNV spricht viel dafür, dass sich das Werk des Luftreinhalte- und Aktionsplanes am Rande der Wirkungslosigkeit bewegt und nur als eine "Nullvariante" der Luftreinhaltung bezeichnet werden kann. "Stuttgart bleibe auf diese Weise "Deutschlands Luft-Dreckspatz Nr. 1", folgert Ehret.
Wirklich effektive Maßnahmen, wie sie vom Stuttgarter LNV-Arbeitskreis dem Regierungspräsidium im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Luftreinhalteplan vorgelegt wurden, hat man bisher abgeschmettert. Deshalb liegt dieser Maßnahmenplan des LNV inzwischen auf dem Tisch der EU-Kommission und ergänzt so die bereits im letzten Jahr eingelegte EU-Beschwerde.
Seinen dort vorgeschlagenen Maßnahmen schreibt der LNV eine wesentlich höhere Wirksamkeit zu, da sie sich an einer konsequenten Verminderung des Autoverkehrs orientieren. So steht an erster Stelle die Aufforderung an das Regierungspräsidium, sofort alle Planungen zu unterlassen, in deren Folge das Verkehrsaufkommen in Stuttgart weiter zunimmt. Des Weiteren wird eine flächendeckende Geschwindigkeitsreduzierung in Form einer "Tempopyramide" 30/40/80/100 km/h im gesamten Stadtgebiet und in der Umgebung Stuttgarts favorisiert. Infolge des niedrigeren Geschwindigkeitsniveaus sollen Fahrbahnen verengt werden, um mit dem gewonnenen Raum Radfahrern und Fußgängern, den bisherigen Stiefkindern des Stuttgarter Innenstadtverkehrs, ein erträglicheres Fortkommen zu ermöglichen oder auch um staubbindendes Grün anzupflanzen. Um gleichzeitig die öffentlichen Verkehrsmittel zu fördern, schlägt der LNV eine City-Maut in der Weise vor, dass jedes in die Innenstadt einfahrende Fahrzeug statt einer Vignette einen gültigen VVS-Fahrschein an der Windschutzscheibe anbringen muss. Das soll den Wechsel vom Pkw zum ÖPNV fördern und gleichzeitig Geldmittel erbringen, die zum Nutzen des Ausbaus des ÖPNV verwendet werden könnten. Ferner solle durch Pförtnerampeln die einfahrende Verkehrsmenge in das Stadtgebiet auf ein verträgliches Maß begrenzt werden.

LNV-EU-Beschwerde wegen Nichteinhaltung der Luftreinhaltebestimmungen vom 31.01.2006
LNV-Hintergrundpapier
LNV-Stellungnahme zum Luftreinhalteplan der Stadt Stuttgart

 

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