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Stuttgart, den 06.02.2006
Landesnaturschutzverband kritisiert Luftreinhalteplan Stuttgart
So bleibt Stuttgart "Deutschlands Luft-Dreckspatz Nr. 1"!
LNV untermauert seine EU-Beschwerde und legt alternativen Maßnahmenkatalog vor
Als "dramatisch" stuft der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV) die Bekanntgabe des
Umweltministeriums ein, dass in Stuttgart beim Feinstaub und Stickstoffdioxid schon in der ersten
Januarhälfte ein Drittel der für das gesamte Jahr 2006 zulässigen Tages- und Stundenwerte erreicht
wurden. Für die Dachorganisation der baden-württembergischen Naturschutzverbände gilt dies als
Beweis für die Wirkungslosigkeit des verabschiedeten Luftreinhalteplanes. Er hat deshalb jetzt
seine im letzten Jahr bei der EU eingereichte Beschwerde gegenüber der europäischen Kommission
mit den neuen Fakten untermauert.
Die Mühe hierfür scheint sich für den LNV zu lohnen: Zu seiner Genugtuung wurde ihm von der Brüsseler
Kommission mitgeteilt, dass seine Beschwerde im Rahmen einer bereits zum gleichen Sachverhalt
vorliegenden EU-Klage weiter verfolgt wird. Reiner Ehret, Landesvorsitzender des LNV, ist sich sicher,
dass hierbei die von sei-nem Verband dokumentierte Erfolglosigkeit des Luftreinhalteplanes eine große
Rolle spielen wird. Ehret wörtlich: "Der Plan zeigt eindeutig den fehlenden politischen Willen der
Landesregierung Baden-Württemberg, Luftreinhaltemaßnahmen wirksam so zu planen und durchzuführen,
wie es die Gesetzeslage erfordert."
Schließlich wäre - so sein Hinweis - die Landesregierung laut EU-Recht schon bis spätestens Ende 2004
verpflichtet gewesen, Luftreinhalte- und Aktionspläne in Kraft zu setzen, welche der Stickstoffdioxid-
und Feinstaubbelastung und damit den gesundheitlich unzuträglichen Grenzwertüberschreitungen wirksam
begegnen. Weil dies jedoch unterblieben ist, wurde der seit 1.01.2005 geltende strenge
Feinstaubgrenzwert sozusagen ungebremst "im freien Fall" überschritten: Statt der im Kalenderjahr
erlaubten 35 Überschreitungstage wurden an der Station Stuttgart/Neckartor 186 Tagesmittelwerte mit
über 50 µg Feinstaub/m³ gemessen. Stuttgart hat damit - so das Umweltbundesamt - bundesweit die
höchste Belastung.
Nach Beobachtung des LNV wird in der öffentlichen Diskussion leider vernachlässigt, dass auch bei der
Schadstoffkomponente Stickstoffdioxid ein vergleichbares Desaster eingetreten ist: Hier stehen für 2005
beim Stundenwert zulässigen 175 Überschreitungsfällen nicht weniger als 847 Überschreitungen gegenüber
. Und auch für die ersten 3 Wochen im Neuen Jahr gibt es am Neckartor schon 89 Überschreitungsfälle
beim Stickstoffdioxid, womit bereits die Hälfte des zulässigen Jahreskontingents ausgeschöpft ist.
Der im Auftrag des Umweltministeriums vom Regierungspräsidium Stuttgart seit 1. Januar 2006 in Kraft
getretene kombinierte Luftreinhalte- und Aktionsplan soll nun mit seinen insgesamt 36 Maßnahmen alles
zum Guten wenden. Doch die jetzt vom Umweltministerium veröffentlichten neuen Messwerte am Neckartor
zeigen nicht einmal die Tendenz einer Verbesserung. Und dies trotz der realisier-ten Maßnahme Nr. 21,
welche durch eine "Verflüssigung" des Verkehrs am Neckartor zu einer erheblichen Reduzierung
Luftbelastung führen sollte. Für den LNV-Vorsitzenden hat das Allheilmittel der
Verkehrsverflüssigung hier wieder gründlich versagt. Dass - so Eh-ret - Ministerin Tanja Gönner
die Schuld hierfür nun aufs Wetter schiebe, sei ebenso entlarvend wie peinlich. "Ehrlicher wäre
es gewesen," stellt Ehret fest, "die Wirkungslosigkeit eines Großteils der Maßnahmen
einzugestehen."
Das Neckartor-Desaster bestätigt nach Meinung des LNV-Vorsitzenden auch eine neue Untersuchung des
Umweltbundesamtes, nach der sich durch sogenannte "Leistungssteigerungen" im Straßenverkehr in Form von
Neu- und Ausbau beim motorisierten Individualverkehr keine Verkehrsreduzierung und somit auch keine
Verbesserung der Luftqualität erreichen lässt. Deswegen bezweifeln die Naturschützer, dass sich der
Bau neuer Tunnel und Straßen wie z. B. des Pragtunnels oder der umstrittenen Nordostumfahrung
Stuttgart jemals günstig auf die Luftqualität der Landeshauptstadt auswirken werden.
Für den LNV spricht viel dafür, dass sich das Werk des Luftreinhalte- und Aktionsplanes am Rande der
Wirkungslosigkeit bewegt und nur als eine "Nullvariante" der Luftreinhaltung bezeichnet werden kann.
"Stuttgart bleibe auf diese Weise "Deutschlands Luft-Dreckspatz Nr. 1", folgert Ehret.
Wirklich effektive Maßnahmen, wie sie vom Stuttgarter LNV-Arbeitskreis dem Regierungspräsidium im
Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Luftreinhalteplan vorgelegt wurden, hat man bisher abgeschmettert.
Deshalb liegt dieser Maßnahmenplan des LNV inzwischen auf dem Tisch der EU-Kommission und ergänzt so
die bereits im letzten Jahr eingelegte EU-Beschwerde.
Seinen dort vorgeschlagenen Maßnahmen schreibt der LNV eine wesentlich höhere Wirksamkeit zu, da sie
sich an einer konsequenten Verminderung des Autoverkehrs orientieren. So steht an erster Stelle die
Aufforderung an das Regierungspräsidium, sofort alle Planungen zu unterlassen, in deren Folge das
Verkehrsaufkommen in Stuttgart weiter zunimmt. Des Weiteren wird eine flächendeckende
Geschwindigkeitsreduzierung in Form einer "Tempopyramide" 30/40/80/100 km/h im gesamten Stadtgebiet
und in der Umgebung Stuttgarts favorisiert. Infolge des niedrigeren Geschwindigkeitsniveaus sollen
Fahrbahnen verengt werden, um mit dem gewonnenen Raum Radfahrern und Fußgängern, den bisherigen
Stiefkindern des Stuttgarter Innenstadtverkehrs, ein erträglicheres Fortkommen zu ermöglichen
oder auch um staubbindendes Grün anzupflanzen.
Um gleichzeitig die öffentlichen Verkehrsmittel zu fördern, schlägt der LNV eine City-Maut in der Weise
vor, dass jedes in die Innenstadt einfahrende Fahrzeug statt einer Vignette einen gültigen
VVS-Fahrschein an der Windschutzscheibe anbringen muss. Das soll den Wechsel vom Pkw zum ÖPNV fördern
und gleichzeitig Geldmittel erbringen, die zum Nutzen des Ausbaus des ÖPNV verwendet werden könnten.
Ferner solle durch Pförtnerampeln die einfahrende Verkehrsmenge in das Stadtgebiet auf ein
verträgliches Maß begrenzt werden.
LNV-EU-Beschwerde wegen Nichteinhaltung der Luftreinhaltebestimmungen vom 31.01.2006
LNV-Hintergrundpapier
LNV-Stellungnahme zum Luftreinhalteplan der Stadt Stuttgart
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