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Anhörungsrechte
der Naturschutzverbände
auch vor Eingriffen in Natura 2000-Gebiete
Seit Inkrafttreten des neuen BNatSchG am 1. März
2010 haben die anerkannten Naturschutzverbände
in Baden-Württemberg das Anhörungsrecht bei
allen Eingriffen in Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
(FFH-Gebiete und Vogel-schutzgebiete) unabhängig
davon, ob es sich um erhebliche oder unerhebliche Eingriffe
handelt. Die Existenz eines förmlichen Schutzstatus
ist für FFH-Gebiete nicht notwendig und für
Vogelschutzgebiete mit der baden-württembergischen
Sammelverordnung seit dem 26.02.2010 gegeben.
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LNV-Zukunftsforum "Gefangen
im Straßennetz"
"Die
Mobilitätsillusion und ihre Folgen für Mensch
und Natur"
Wissenschaftler und die Naturschutzverbände waren
sich einig: neue Straßen beschleunigen den Verkehr
und erzeugen dadurch neuen Verkehr. Die Verkehrsbelastung
wird nicht gemindert, sondern die Belastungen durch
Lärm und Abgase steigen und das Klima wird geschädigt.
Der Tagungsband kann für 10.- € beim Landesnaturschutzverband
bezogen werden.
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LNV-Film "Kurze Wege"
über den Zusammenhang
von Alltag und Siedlungsform
Der
Verlust naturnaher Lebensräume ist Besorgnis erregend
-
Der Film "Kurze Wege" soll das Bewusstsein
schärfen und Denkanstöße geben. Ein
Siebtel der Landesfläche ist bereits in Siedlung
und Verkehrsfläche umgewandelt.
Dargestellt wird im Film der Zusammenhang von Alltag
und Siedlungsform. Das Medienpaket mit DVD-Film und
wertvollen Hintergrundinformationen ist über den
LNV oder im Buchhandel zum Preis von 14,80 € erhältlich.
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LNV-Info 03/2009:
Der LNV hält die Einrichtung von flächendeckenden
Landschaftserhaltungsverbänden für notwendig
Landschaftspflege- oder -erhaltungsverbände (LEV) sind
freiwillige Zusammenschlüsse von Landkreisen, Kommunen,
Naturschutzverbänden und Landnutzern. Sie verfolgen
als Hauptziel· ein flächendeckendes Netz naturnaher,
intakter Lebensräume aufzubauen, um in allen deutschen
Kulturlandschaften die Lebensgrundlagen zu erhalten,
· Biotope zu betreuen und deren Pflege zu organisieren.
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LNV-Info 02/2009:
Europäische Weinmarktreform 2015/2018
Neben dem Weinbau bieten die Weinbergterrassen mit ihren Trockenmauern auch
wertvollen Lebensraum für eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt. Seit Jahren plädiert
der LNV für einen naturverträglichen Weinbau auf Terrassenlagen. Zur Zeit
steht der Terrassenweinbau in den Steillagen in starker Konkurrenz zum Anbau in
flurbereinigten Weinbergen. Der ungleich höhere Arbeitsaufwand in den Steillagen
kann kaum durch höhere Verkaufspreise kompensiert werden.
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LNV-Info 01/2009:
Der Weg zum Naturnahen Wald
Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV)
legt mit diesem Positionspapier seine Forderungen an
eine notwendige, bis heute fehlende Definition der guten
fachlichen Praxis in der Waldbewirtschaftung vor (Kap.
II). Die LNV-Positionen konkretisieren insofern den
§ 5 Abs. 5 BNatSchG1. Ziel muss aus Sicht des LNV die
naturnahe Waldbewirtschaftung sein (Kap. I), es sei
denn, Artenschutz oder kulturhistorische Nutzungsformen
sprechen dagegen.
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LNV-Info 06/2008:
Ausgleichsmaßnahmen und deren Überwachung
nach der SUP-Richtlinie
In Baden-Württemberg gab es bislang keine rechtliche
Vorgabe, die Behörden oder Gemeinden zur Überwachung
von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen verpflichtet, weder
zu ihrer Durchführung noch zu ihrer Funktionsfähigkeit.
Ähnliches gilt für die Überwachung der Spätfolgen von
Eingriffen. Seit dem 21. Juli 2004 hat sich die Situation
auf Grund der sogenannten SUP-Richtlinie der EU geändert.
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LNV-Info 05/2008:
Fundstelle für Rechtsvorschriften
Im Auftrag des baden-württembergischen Innenministeriums
stellt die juris GmbH das Landesrecht Baden-Württemberg
als kostenlosen Service im Internet (Landesrecht BW
Bürgerservice) bereit. Damit haben Sie Zugriff auf:
alle geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen Baden-Württembergs,
sowie die wichtigsten des Bundes und der EU,
sowie die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte
und vieles mehr weiter
www.landesrecht-bw.de
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LNV-Info 04/2008:
Perspektiven für die Kulturlandschaft
Unsere gewachsene Kulturlandschaft wird zunehmend zum
,,Pflegefall". Der ,,Flächenverbrauch"
schreitet weiter voran und verwandelt gewachsene Kulturlandschaft
zu Wohn-, Industrie- und Verkehrslandschaften. Lebensräume
für Tiere und Pflanzen, aber auch Erholungsräume
für den Menschen, nehmen dramatisch ab. Deshalb
ist der Flächenverbrauch unverzüglich drastisch
einzudämmen.
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LNV-Info 03/2008:
Neuigkeiten aus dem Artenschutzrecht
Das Artenschutzrecht ist durch EU-Recht und das Bundesnaturschutzrecht
direkt geregelt und muss nicht in die Landesnaturschutzgesetze
aufgenommen werden. Der LNV stellt in diesem Info diejenigen
Paragraphen des BNatSchG, der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
von 1992 (92/43/EWG) und der Vogelschutz-Richtlinie
von 1979 (79/409/EWG) zusammen, die den besonderen Artenschutz
betreffen. Zusätzlich wurde
§ 21a BNatSchG zu Schäden an bestimmten Arten
aufgenommen.
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LNV-Info 02/2008:
Wege zu einer innovativen und zukunftsfähigen Energiewirtschaft
von Dr. Joachim Nitsch, Deutsches Zentrum für Luft-
und Raumfahrt e.V., Stuttgart
Bis 2020 muss das Fundament für eine nachhaltige Energieversorgung
errichtet werden. Baden-Württemberg kann aber nur dann
einen angemessenen Beitrag zu den aktuellen Klimaschutzzielen
erbringen, wenn die Energie-Effizienz deutlich verbessert
wird, und die erneuerbaren Energien ausgebaut werden
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| LNV-Info
01/2008:
Beschleunigtes Bebauungsplanverfahren im Innenbereich
Mit der Änderung des Baugesetzbuchs (BauGB) vom 21.
12.06 wurde die Möglichkeit des beschleunigten Bebauungsplan-verfahren
für den Innenbereich eingeführt. Die ursprünglich begrüßenswerte
Idee, innerörtliche Brachflächen einer beschleunigten
Wiedernutzung zuzuführen, ist allerdings mit Nachteilen
für den Natur- und Umweltschutz ausgefallen, weil mit
dem beschleunigten Verfahren die Pflicht zur Erstellung
eines Umweltberichts, zur Umweltprüfung und zum Teil
sogar die Ausgleichspflicht entfallen.
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Taschenbuch des Naturschutzes neu aufgelegt:
Erstaunlich viel und gute Information im Taschenformat
Die Rechtslage im Natur- und Umweltschutz hat sich in
den letzten Jahren umfassend geändert. Grund genug für
den Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV),
sein „Taschenbuch des Naturschutzes in Baden-Württemberg“
völlig zu überarbeiten und neu herauszugeben. Der sehr
handliche und lebendig gestaltete Ratgeber informiert
über die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen und Regeln,
die beim Aufenthalt in Wald und Flur gelten.
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Tagungsband
des 8. LNV-Zukunftsforums " NaturLernen" vom 17.10.2007
Den Interessierten und/oder Betroffenen ist das Problem
bestens bekannt: Die Überfütterung unserer jungen Mitmenschen
mit den zahllosen Ablenkungs- und Zerstreuungsmitteln
lässt nur wenig Zeit und geistigen Freiraum für Phänomene
wie Natur, Nachhaltigkeit oder Reflexionen über die
Rolle des Menschen in der Natur. Sieben Referenten und
Referentinnen hatten Wege aufgezeigt, wie man diesem
Problem begegnen kann.
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Die neuen Klage- und Beteiligungsrechte der Verbände
Zusammenfassung des IDUR-Seminars,
gemeinsam durchgeführt mit BUND und UfU
In der Aarhus-Konvention war festgelegt worden, dass jeder
Mensch das Recht hat, in einer seiner Gesundheit und seinem
Wohlbefinden zuträglichen Umwelt zu leben, und dass
er sowohl als Einzelperson als auch in Gemeinschaft mit
anderen die Pflicht hat, die Umwelt zum Wohle gegenwärtiger
und künftiger Generationen zu schützen und zu
verbessern. Als Konsequenz daraus ergeben sich bessere
Beteiligungs- und Klagerechte für die Umweltverbände
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Antrag des Landesnaturschutzverbandes an das
Aktionsbündnis “Flächen gewinnen” :
„Innenentwicklung vor Außenentwicklung“
Für die bauliche Entwicklung der Städte und
Gemeinden gilt die gesetzliche Vor-schrift des BauGB
§ 1 a, Ziff. 2: „zur Verringerung der zusätzlichen
Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen
sind die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinden
insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen,
Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung
zu nutzen“.
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Die wichtigsten Änderungen im Gemeinnützigkeits-
und Spendenrecht :
„Hilfen für Helfer“ heißt das am 10. Oktober
2007 in Kraft getretene Gesetz zur weiteren Stärkung
des bürgerschaftlichen Engagements. Es gilt rückwirkend
ab dem 01.01.2007. Innerhalb der Naturschutz- und Umweltverbände
werden allerdings nur wenige Ehrenamtliche direkt von
den neuen „Hilfen für Helfer“ profitieren können. Grundlegend
neu ist der Steuerfreibetrag in Höhe von maximal
500 Euro im Jahr für nebenberufliche Tätigkeiten.
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LNV-Forderungen
an die Modernisierung der
Großkraftwerke auf fossiler Rohstoffbasis
Werden Großkraftwerke auf Basis fossiler
Rohstoffe neu geplant oder modernisiert, so sollten
Behörden und Naturschutzverbände darauf achten,
dass diese Kraftwerke gewisse Mindeststandards einhalten.
Neue oder ertüchtigte oder modernisierte Großkraftwerke
sind generell in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zu
errichten. Der Gesamtjahresnutzungsgrad von Großkraftwerken
sollte mindestens bei 60% liegen.
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Breites
Bündnis zum Schutz des Begriffes Streuobst
Umweltverbände, Bio-Anbauverbände und Slow Food
verfassen gemeinsame Erklärung zum Streuobstbau
Das breite Bündnis fordert unter anderem eine 30jährige
Pflegebindung bei Neupflanzungen von Streuobstbeständen,
die Beibehaltung des Obstbaufachpersonals auf Kreisebene
sowie eine verstärkte ministerielle Förderung der Kontrolle
und Vermarktung von getrennt erfasstem Streuobst. Für
den Schutz des Begriffs Streuobst fordern die Verbände
die Mindestkriterien „Hochstamm-Obstbau ohne Einsatz
synthetischer Behandlungsmittel“.
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Landesnaturschutzverband
und NABU informieren:
Naturschutz-Beurteilung von Anlagen zur Gewinnung
und Nutzung regenerativer Energie
Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energie sind
neben der Energieeinsparung und der Energieeffizienz
ein wesentlicher Baustein für eine zukunftsfähige Energiegewinnung
ohne fossile Energieträger und ohne Atomkraft. Unter
dieser Prämisse sind bei der Bewertung von Eingriffen
in Natur und Landschaft durch solche Anlagen Umweltentlastungen
selbstverständlich zu berücksichtigen und in ihrem Umfang
abzuwägen.
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LNV-Information
zum Feinstaub
Was ist eigentlich Feinstaub? Wie und wo entsteht
Feinstaub?
Wie wird Feinstaub gemessen?
Welche Schäden verursacht Feinstaub?
Wer ist betroffen von hoher Feinstaubbelastung?
Welche Gesetze regeln die Feinstaubbelastung?
Was kann der Einzelne tun? Was müßten die Verwaltung
und die Politik unternehmen?
Auf all diese Fragen gibt der Landesnaturschutzverband
eine kurze Antwort
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Wasserkraftnutzung
in Baden-Württemberg
gemeinsame Erklärung von Landesfischereiverband,
Landesnaturschutzverband und Naturschutzbund
Die Erzeugung von Strom aus Wasserkraft kann neben anderen
regenerativen Energiequellen (z.B. Sonne, Wind) einen
wichtigen Beitrag für eine nachhaltige Energieversor-gung
leisten und genießt in Baden-Württemberg breite gesellschaftliche
Unterstützung. Dennoch sind Wasserkraftanlagen aus Sicht
der Naturschutzverbände insgesamt differenziert zu bewerten.
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Die Entwicklung
des motorisierten Straßenverkehrs
Ungeachtet der Defizite öffentlicher Kassen
geht die Planung zum Bau neuer Straßen weiter. Dabei
halten die von den Planern angegebenen Gründe für den
Bau neuer Straßen einer Überprüfung meist nicht stand.
Sie stehen in deutlichem Widerspruch zu verkehrswissenschaftlichen
Erkenntnissen und demographischen Fakten. Der Sachverständigenrat
für Umweltfragen kritisiert das falsche Bewertungsverfahren
des Bundesverkehrswegeplans und stellt fest: „Eine
Überschätzung der Nutzeffekte der Infrastrukturprojekte
ist die zwangsläufige Folge dieser Verfahrensweise.“
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Der Biber in Baden-Württemberg
Unser größtes heimisches Nagetier erobert
seit seinem ersten Wiederauftreten in Baden-Württemberg
um 1980 unaufhaltsam von vier Seiten unser Land: Von
Nordosten über Altmühl und Wörnitz, von Südosten über
Donau und Iller, von Süden aus der Schweiz über den
Hochrhein und (hier allerdings zaghaft) von Westen aus
Frankreich vom Elsass her. Die jetzigen "Wanderungszugewinne"
lassen die Prognose zu, dass Baden-Württemberg
unter den jetzigen "Rahmenbedingungen" vermutlich
in einigen Jahrzehnten wieder zum Biberland geworden
ist. weiter
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Energiepass als Energiebedarfsausweis
Die längst überfällige Novellierung der Energieeinspar-verordnung
(EnEV, vormals Wärmeschutz-Verordnung) auf Bundesebene wird
voraussichtlich erst im Sommer 2007 abgeschlossen sein. Massiver
Lobbyeinfluss und völliges Desinteresse des Bundeswirtschaftsministeriums
haben dazu geführt, dass es nicht gelungen ist, den seriösen
Energiebedarfsausweis durchgehend zu verankern.
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LNV zieht nach
2 Jahren Verwaltungsreform ernüchternde Bilanz:
Herbe Verluste im Naturschutz erfordern dringend Korrekturen!
Heute stehen landesweit lediglich 300 Naturschutz-Bedienstete
1.300 in der Flurneuordnung und knapp 1.000 in der Landwirtschaftsverwaltung
gegenüber. Es steigen jedoch die Naturschutzaufgaben,
wie die Umsetzung von Natura 2000, Mitwirkung bei der
Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, Beurteilung
der Umweltberichte bei Bebauungsplänen und vieles mehr
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„Wege zu einer innovativen und
zukunftsfähigen Energiewirtschaft“
Ein Vortrag von Dr. Joachim Nitsch
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.,
Stuttgart Abteilung Systemanalyse und Technikbewertung
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Der Tagungsbericht
zum Zukunftsforum 2005
"Zerschnitten und zerstückelt - oder vernetzt?
Landschaftszerschneidung contra Lebensraumverbund"
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Ende im Gelände Lesebuch
und Film
über den verschwenderischen Umgang mit unserer
Landschaft - eine Analyse mit Lösungsansätzen
Produziert vom LNV
Einblicke in den Film gibt es hier
(Trailer, 1,5 MB)
Tipp: je kleiner Sie den Bildausschnitt wählen,
desto schärfer das Bild. weiter
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Effizienz statt Bürokratie im Umweltrecht
Ein Beitrag zu „Sustainable Governance“.
Dokumentation der Tagung an der Fachhochschule Rottenburg
am 8. April 2005
2005, 42 Seiten
weiter
Kartierung der Streuobstbestände am Steinenberg
in Tübingen
2005, 76 Seiten, bebildert,
nur zu bestellen, 10,00 EUR zzgl. Versandkosten
info@lnv-bw.de
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